
(...) bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es mir als Justizministerin verwehrt ist, mich in laufende Gerichtsverfahren "einzumischen" oder Einzelfälle zu beurteilen. Aus guten Gründen ist die Gewaltentrennung in unserem Grundgesetz verankert, wonach Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig sind. (...)