(...) Ihren Vorwurf, die Bundestagsabgeordneten würden Gesetze verabschieden, obwohl sie wüssten, dass diese verfassungswidrig seien, weise ich energisch zurück. Sie können den Abgeordneten des Bundestages nicht unterstellen, sie würden bewußt verfassungswidrige Gesetze beschließen. Gerade bei der Frage, wie einzelne Grundrechtsartikel auszulegen sind, gibt es in der Regel einen weiten Interpretationsspielraum. (...)
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