(...) Abgesehen von den einzelnen Haftungsvoraussetzungen erscheint allerdings fragwürdig, ob eine mögliche Entfremdung des Kindes von dem nicht sorgeberechtigten Elternteil überhaupt in Geld bemessen werden kann. Zugleich wäre es bedenklich, den Blickwinkel in der von Ihnen geschilderten Situation auf Haftungsfragen zu beschränken. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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