
(...) Januar 2008 in Kraft getreten ist, müssen geschiedene Ehegatten in verstärktem Maße für sich selbst sorgen. Dementsprechend wurden auch die Möglichkeiten erweitert, nacheheliche Unterhaltsansprüche auf eine bestimmte Zeitdauer zu beschränken. Es ist also keineswegs mehr so, dass Ehegattenunterhalt stets bis zum Lebensende oder Renteneintritt gezahlt werden muss. (...)