
(...) Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Patienten subjektiv unterschiedliche Erfahrungen mit der Verträglichkeit eines Generikums im Vergleich zu einem Original-Arzneimittel machen. Darum kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im medizinisch begründeten Einzelfall, zum Beispiel wenn eine Allergie gegen bestimmte Hilfsstoffe vorliegt, den Austausch des verordneten Arzneimittels auf dem Rezept durch eine Kennzeichnung ausschließen. (...)