(...) ein Anspruch auf Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes kann - wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe - in der Tat über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus bestehen. Es liegt auf der Hand, dass vor allem Kinder jüngeren Alters noch verstärkt der Betreuung durch die Eltern bedürfen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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