
(...) Wer aber meint, sei es aus pädophiler Neigung oder zum Schutz einer falsch verstandenen Freiheit, mit erheblicher krimineller Energie sogar die beabsichtigten Maßnahmen in ihr Gegenteil verkehren zu müssen, indem er eine Liste der gesperrten Angebote verbreitet, wird sich davon trotz Strafandrohung ebensowenig abhalten lassen, wie alle Arten von Sicherheitsmaßnahmen nicht verhindern können, dass EDV-Systeme jeder Art angegriffen und "geknackt" werden. (...)