(...) Ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, dass durch das am 1. September 2009 in Kraft tretende Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das Kindeswohl noch besser geschützt wird; in einer Vielzahl von Fällen ist dem betroffenen Kind dann ein Verfahrensbeistand zu bestellen, der ausschließlich die Interessen des Kindes wahrnimmt. (...)
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