(...) Auch Ihre Kritik an der Höhe der Unterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle halte ich nicht für gerechtfertigt. Bei einem Einkommen bis zu 1.500,-- EUR beträgt der Unterhaltsbedarf nach dieser in der Praxis weithin befolgten Tabelle in der 3. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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