
(...) Der Vermieter muss also vor Erhebung der Räumungsklage zunächst feststellen , ob noch weitere Personen in der Wohnung leben und welche Besitzverhältnisse an der Wohnung bestehen. Geschieht dies, dann denke ich sind die von der Rechtsprechung entwickelten Lösungen in der Praxis handhabbar. (...)