
(...) Ihre Fragen geben mir im Übrigen Anlass nochmals klarzustellen, dass mit dem von den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag eingerbachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzes keine neuen Strafverfolgungsbefugnisse geschaffen werden. Es geht vielmehr darum, den Zugang und damit den Konsum von solchen Netzinhalten zu erschweren, wobei die Einzelheiten des Gesetzentwurfs derzeit noch im Parlament beraten werden und ich dem Ergebnis dieser Beratung nicht vorgreifen kann. (...)