
(...) ALG II ist hier eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die es ermöglichen soll, die Dinge des täglichen Lebens zu finanzieren. "Urlaub" im Sinne einer (mehrtägigen) Reise wird hier nicht dazugezählt, da - wie ich finde richtigerweise - diese Ausgaben nicht dem Steuerzahler auferlegt werden können. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. (...)