(...) ALG II ist hier eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die es ermöglichen soll, die Dinge des täglichen Lebens zu finanzieren. "Urlaub" im Sinne einer (mehrtägigen) Reise wird hier nicht dazugezählt, da - wie ich finde richtigerweise - diese Ausgaben nicht dem Steuerzahler auferlegt werden können. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. (...)
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