
(...) Es geht hierbei um erhebliche Grundrechtseingriffe, denn viele Menschen haben auf ihrem Computer private Dinge, die den Staat nichts angehen. Bei der rechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit dieser Maßnahme ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass der Schutz eines Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der staatlichen Eingriffen entzogen ist, verfassungsrechtlich vorgegeben ist. (...)