(...) ich bin froh darüber, dass die Oberlandesgerichte kurzfristig in der Lage waren, ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien dem neuen Unterhaltsrecht anzupassen. Bei der Dauer des Betreuungsunterhaltes lassen die aktuellen Leitlinien ganz überwiegend der Praxis den Raum, der für die notwendige Weiterentwicklung der Rechtsprechung und die gebotene Einzelfallentscheidung erforderlich ist. (...)
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