
(...) Vorgesehen war, dass Ehegatten ohne gemeinsame Kinder im gerichtlichen Scheidungsverfahren dann keinen Anwalt brauchen, wenn sie sich über den Ehegattenunterhalt (notariell beglaubigt) sowie über Hausrat und Ehewohnung (formfrei) geeinigt hatten. Eine solche Reform des Ehescheidungsverfahrens ist derzeit allerdings nicht mehr geplant. Die Vorbehalte dagegen sind im Bundestag, der ein solches Gesetz ja erlassen müsste, einfach zu groß. (...)