(...) Es ist nicht richtig, dass - wie Sie annehmen - die unaufgeforderte Zusendung von Waren jemanden zum Kauf verpflichtet. Ein Verbraucher, der eine solche ungewollte Sendung erhält, braucht darauf überhaupt nicht zu reagieren. Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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