
(...) die Telekommunikationsunternehmen sind bei Flat-Rate-Tarifen verpflichtet, die anfallenden Daten unverzüglich, d. (...) Es ist ihnen allerdings nicht verwehrt, die Daten zur Störungs- und Missbrauchsermittlung nach §§ 100, 101 TKG zu speichern, also zum Beispiel zur Aufdeckung von rechtswidrigen Inanspruchnahmen ihrer Dienste oder zum Feststellen belästigender oder bedrohender Anrufe, was § 96 Abs. (...)