
(...) Änderungen sind nur in Teilbereichen erforderlich. Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz (BT-Drucks. 16/6558) dient der Umsetzung des VN-Übereinkommens sowie weiterer internationaler und supranationaler Rechtsinstrumente im Bereich der Korruptionsbekämpfung. (...)