
(...) ich bleibe bei der Auffassung, die ich auch in der von Ihnen zitierten Antwort an Herrn Denef vertreten habe: Verjährungsfristen sind notwendig, weil sie dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen. Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass es nach den langen Zeiträumen, von denen Sie sprechen, noch genügend objektive Beweismittel vorhanden wären, um Schadensersatzansprüche zu belegen. (...)