
(...) Es ist allerdings richtig, dass es für Empfänger von ALG II eine Obliegenheit gibt, jeden zumutbaren Job anzunehmen, um nicht Leistungskürzungen zu riskieren. Dieser Druck auf die ALG II-Empfänger ist aber gewollt, da das ALG II keine Endstation für die Empfänger sein soll, sondern nur existenzsicherndes Minimum zur Überbrückung der Zeit bis zur nächsten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Verpflichtung ist aus Verfassungsgründen zulässig, da andernfalls Sozialleistungen aus Steuermitteln gezahlt werden müssen. (...)