
(...) Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung aber nicht nur im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, sondern vor allem auch für Ermittlungen im Bereich der Computerkriminalität. Bei Straftaten im Internet, wie etwa dem Verbreiten von Kinderpornographie, ist oftmals der einzige Anknüpfungspunkt, um den Täter ermitteln zu können, die genutzte IP-Adresse. Will man den Anschlussinhaber ausfindig machen, geht das nur, wenn die IP-Adresse gespeichert ist und der Internetzugangsanbieter deshalb den Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Auskünfte erteilen kann. (...)