(...) Rechtlich gesehen sind Eheleute in solchen Fällen - selbstverständlich - weiterhin verheiratet. Ihr Vorschlag, das zu ändern, liefe auf eine staatliche "Zwangs-Scheidung" hinaus, die schon verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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