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Bodo Löttgen
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Frage von Walter M. •

Frage an Bodo Löttgen von Walter M. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Löttgen,

auf Ihrer Homepage haben Sie auch Ihre eigene Rede vom Januar 2009 im Landtag NRW zum Gemeindefinanzierungsgesetz eingestellt. Dort loben Sie die Arbeit Ihrer Regierungskoalition für die Entwicklung der Gemeindefinanzen.

Warum aber haben Sie zugestimmt, dass dem Kommunen immer mehr Aufgaben zugeordnet wurden, ohne dass den Kommunen dafür die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt wurden? Dieses unsolidarische Verfahren mit den Kreisen und Städten wurde der Landesregierung ja sogar vom Landesverfassungsgericht bestätigt.

Walter Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

sie kritisieren die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen und verweisen auf
ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes.
Diese Kritik ist nicht nachvollziehbar.

In seinem Urteil vom 23.03.2010 erklärt der Verfassungsgerichtshof des Landes die Gesetze über die Kommunalisierung der Umwelt- und Versorgungsverwaltung als "ausdrücklich mit der Landesverfassung vereinbar". Damit wurde die Verfassungsbeschwerde von insgesamt 22 Städten, 3 Kreisen und den beiden Landschaftsverbänden abgewiesen. Die Richter sehen insbesondere die Finanz- und Personalhoheit der Kommunen durch die Reformen gewahrt, denn bei der Kommunalisierung der Umwelt- und Versorgungsverwaltung wurde zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes das neu in die Landesverfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip angewandt. Ziel der Kommunalisierung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen die Verwaltungsdienstleistungen vor Ort und aus einer Hand anzubieten. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wird nun zum 31.10.2010 eine Überprüfung der -durch das Land gewährten- Kostenpauschalen durchgeführt. Darin werden Kostensteigerungen der Kommunen (bspw. durch Tarifabschlüsse) berücksichtigt.

Zusammenfassend kann also auch hier festgehalten werden: Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen waren während der gesamten Legislaturperiode verlässlicher Partner der Kommunen. Die, in der Geschichte unseres Landes höchsten Zuweisungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2009 und 2010 und die bundesweit kommunalfreundlichste Regelung beim Konjunkturpaket II belegen dies.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Löttgen MdL

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