(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich haben Sie Recht: gemäß Artikel 19 a des UN- Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dürfen Personen mit Behinderungen frei wählen, mit wem sie z.B. zusammenleben bzw. besuchen wollen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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