
(...) Zulässig ist allein der Versand als grafisches Faksimile; PDF-Dateien dürfen also nur genutzt werden, wenn man aus ihnen keinen Text extrahieren kann (unbeachtet der Möglichkeit elektronischer Schrifterkennung). Der elektronische Kopienversand ist gar nicht zulässig, wenn der Verlag ein eigenes Versandangebot bereithält, damit die Interessen von Autor und Verleger an angemessener Verwertung des Textes nicht untergraben werden. (...)