Portrait von Bettina Hornhues
Bettina Hornhues
CDU
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Frage von Rainer G. •

Frage an Bettina Hornhues von Rainer G.

Sehr geehrte Frau Hornhues,

ich würde mich über eine Antwort zu den folgenden Fragen sehr freuen:

Wieso haben Sie für eine derartige Diätenerhöhung gestimmt?

Wie stehen Sie dazu, dass gleichzeitig Teilen der Beamten im Land Bremen seit Jahren nur eine sehr mäßige Angleichung gewährt, bzw. seit 2013 den Beamten des Höheren Dienstes erneut eine Nullrunde abverlangt wird?

Mit freundlichem Gruß

Rainer Gerken

Portrait von Bettina Hornhues
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerken,

für Ihr Ihre Frage danke ich Ihnen sehr. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Hintergründe der geplanten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

1. Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.
Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.
Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

2. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.
Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.

3. Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Kommission war der Auffassung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben müsse. Sie hält die Höhe des geltenden Versorgungsniveaus für angemessen und verfassungskonform.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch die für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.
Seit dem 01. Januar 2008 beträgt der Steigerungssatz der zu versteuernden Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Das maximal zu erreichende Versorgungsniveau wird zukünftig abgesenkt und beträgt dann 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Damit wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Altersentschädigung eine lückenfüllende Teilversorgung für die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament ist. Die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag stellt nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten dar. Der Höchstsatz wird nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme. Vierzig Prozent der Abgeordneten scheiden bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus.

Die Regelung der Beamtenbesoldung in Bremen, so wie sie im Frühsommer 2013 mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition beschlossen worden ist, stellt eine eigene Frage abseits der Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete dar.
Nach meiner Auffassung schreibt das Grundgesetz unmissverständlich vor, dass der Staat - in diesem Fall also das Bundesland Bremen unter der rot-grünen Landesregierung - seine Beamten angemessen zu entlohnen und dabei auch die Steigerung der Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen hat. Deutlich wird dies auch vor dem Hintergrund des speziellen Dienst- und Treueverhältnisses in dem Beamte gegenüber ihrem Arbeitgeber stehen. In besonderem Maße ist hier also die Rücksichtnahme des Staates gefragt, da die Beamten ansonsten von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in der Bevölkerung abgekoppelt werden. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb der Chefarzt eines städtischen Klinikums eine volle Gehaltserhöhung bekommt, die Grundschullehrerin nur ein Prozent und Richter oder Beamte ab der Besoldungsstufe A13 gar nichts.

Die derzeitige Regelung zur Beamtenbesoldung sehe ich daher kritisch. Auf der einen Seite stellt die unterschiedliche Besoldung der verschiedenen Beamtengruppen eine unzumutbare Ungleichbehandlung dar, die an eine willkürliche Entscheidung grenzt. Die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat diese Ungerechtigkeit bereits mehrfach in parlamentarischen Vorgängen zum Thema gemacht und hat auch einen Antrag auf Aussetzung des Beschlusses zur Regelung der Beamtenbesoldung 2013/2014 gestellt (siehe hierzu das Plenarprotokoll zur 43. Sitzung der Bremischen Bürgerschaft/Landtag). Dieser wurde allerdings mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen abgelehnt.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Bettina Hornhues

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bettina Hornhues
Bettina Hornhues
CDU