
(...) Januar 2008 gilt nunmehr, dass alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet werden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (...)
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(...) Januar 2008 gilt nunmehr, dass alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet werden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (...)
(...) unter Bezugnahme auf Ihre Mail vom 10. April 2008 kann ich Ihnen mitteilen, das ich Ihre Forderung nach einer entsprechenden Kennzeichnung von Lebensmitteln sehr gern unterstütze. (...)
(...) die von Herrn Schober gestellten Fragen wurden in einem Telefonat zur vollen Zufriedenheit geklärt. Herr Schober hat sich bei mir ausdrücklich für diese Form der Kontaktaufnahme bedankt. (...)