(...) Januar 2008 gilt nunmehr, dass alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres verpflichtet werden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

