Frage an Bernhard Brinkmann von Marcus B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
da das kommunale Abrechnungswesen in der Regel kameralistisch geführt wurde,
ließ sich dadurch ja ganz gut verstecken, wenn z.B. titulierte Forderungen gegen
Unternehmen und Privatpersonen zwar noch auf dem Papier bestanden, aber z.B.
wegen Insolvenz derselben niemals bezahlt werden würden.Gleichwohl aber liefen
Zinsen und Säumniszuschläge zumindest in den Büchern aber weiter auf.
Gibt es überhaupt eine Erhebung zu der Fragestellung, in welchem Ausmaß
die kommunale Buchhaltung ihre Zahlen um uneinbringliche Forderungen
durch die Umstellung auf die Bilanzierung nach Doppik insoweit schönt, und
wie hoch der Anteil solcher "fauler Forderungen" tatsächlich ist ?
Mit freundlichem Gruß
Marcus Böhm


