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Bernd Voß
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Frage von Christian N. •

Frage an Bernd Voß von Christian N. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Voß,
eine Frage an sie als Agrar-Experten der Grünen in Schleswig-Holstein.
in den Richtlinien für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) sind die Deiche von der Förderung des Ökolandbaus ausgenommen. Leider sieht man sich beim Melur (seit September 2013) ausserstande mir zu beantworten warum dies so ist.
Schade da interessierten Schafhaltern die ja aktiven Küstenschutz und artgerechte Tierhaltung betreiben, so eine Umstellung auf ökologischen Anbau verwehrt wird. Daher meine Frage: Besteht eine Möglichkeit dies zu ändern bzw. warum nicht?

Mit freundlichen Grüssen
Christian Nissen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nissen,

meine Recherche zu ihrer Frage hat folgendes Ergebnis:

Deiche und Vorländereien weisen gegenüber anderen Flächen insbesondere folgende Besonderheiten auf:
- Sehr niedrige Pachtpreise,
- Eingeschränkte Bewirtschaftungszeiträume,
- Eingeschränkte Nutzung
- Nutzungsauflagen wie z.B. Verbot von Düngung und Pflanzenschutz.

Somit ist quasi eine andere Bewirtschaftung als eine ökologische nicht möglich.
Würde dennoch i.R. ökologischer Anbauverfahren gefördert werden, würde dies eine Doppelförderung bedeuten.
Im GAK-Rahmenplan ab 2014 ist bzgl. der MSL-Maßnahmen (zu denen auch „ökologische Anbauverfahren“ zählen) vorgeschrieben:

„Soweit in Gebieten oder auf bestimmten Flächen des Zuwendungsempfängers Teile der Zuwendungsvoraussetzungen auf andere Weise rechtlich vorgeschrieben sind, dürfen durch die Zuwendung nur die Zuwendungsvoraussetzungen ausgeglichen werden, die nicht anderweitig rechtlich vorgeschrieben sind.“

Eine Förderung scheidet daher nach der genannten Begründung aus.
Ich muss aber aus grüner Sicht sagen, dass diese Begründung der Sachlage mich auch nicht zufrieden stellt. Die Anforderungen an den Ökolandbau sehen den Betrieb als Ganzes und nicht allein die Fläche. Aus der Tierhaltung im Ökolandbau ergeben sich weitere über die reinen Anforderungen der Flächenbewirtschaftung herausgehende Anforderungen und Kosten. Ich bedanke mich für ihren Hinweis und werde die Möglichkeiten, die sich aus den Vorgaben der EU Mittel zur ländlichen Entwicklung und den GAK Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Bund-Länder) nochmal weitergehender hinterfragen

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Voß