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Frage von Frank L. •

Frage an Bernd Reinert von Frank L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Reinert,

im Abendblatt war zu lesen, dass es die Stadtentwicklungsbehörde ablehnt, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft eine unbegrenzte Fahrerlaubnis für die Alster zu erteilen - die Alster sei voll, die ehrenamtliche und unentgeltliche Hilfe der DLRG werde nicht gebraucht.

Ich möchte Sie deshalb Fragen:
- Welchen Stellenwert hat das ehrenamtliche Engagement für die CDU Hamburg insbesondere vor dem Handeln gegenüber der DLRG oder auch der Freiwilligen Feuerwehr?
- Gibt es bürgergesellschaftliche Überlegungen bei der CDU hinsichtlich einer einer Entlastung des Staates von Aufgaben durch private Träger?
- Wie hoch ist eine ausreichende Sicherung?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehmann-Diebold,

ich weiß, dass Freiwilligenorganisationen in vielen Bereichen unserer Stadt wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit leisten und dabei auch den Staat entlasten. Das trifft nicht nur auf die DLRG zu, die mit ihren ehrenamtlichen Kräften z.B. Badestellen sichert, sondern auch auf die Freiwilligen Feuerwehren, deren Bestand wir gesichert haben und deren Ausrüstung wir laufend modernisieren.

Einer der Grundsätze der CDU-Politik ist, dass es besser ist, wenn sich Menschen gegenseitig helfen, und deshalb fördern wir viele derartige Einrichtungen der Bürgergesellschaft. Aber der Staat kann sich nur dann zurückziehen, wenn sichergestellt ist, dass eine Aufgabe vollständig von einem privaten Träger übernommen wird und dadurch eine Entlastung des Staates eintritt. Der Einsatz der DLRG auf der Alster könnte weder das Boot der Wasserschutzpolizei ersetzen noch eventuelle Rettungsbooteinsätze der Feuerwehr (das Boot ist in Hohenfelde stationiert) überflüssig machen, denn wenn bei der Feuerwehr ein Notruf eingeht, ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen: Schutz und Rettung von Menschenleben ist eine grundlegende Aufgabe des Staates, sodass die Feuerwehr einen Notruf nicht mit der Begründung ignorieren kann, diese Aufgabe habe man auf einen privaten Träger übertragen.

Die in Ihrer Mail genannte Begründung, die Behörde lehne die DLRG-Hilfe ab, weil die Alster voll sei, kann ich in dem von Ihnen angegebenen Abendblatt-Artikel übrigens nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reinert