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Bernd Heynemann
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Frage von Uwe A. •

Frage an Bernd Heynemann von Uwe A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heynemann,

angenommen, Sie wohnen in einem Eigenheim. Dann hätten Sie die mediale Freiheit, eine Sat-Antenne zu installieren und zukünftige HDTV-Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen zu empfangen. Sie müssten dazu lediglich die GEZ entrichten und die Technik kaufen.
Wer hingegen wie ich zur Miete wohnt, darf dagegen keine Sat-Antenne installieren, der Vermieter (Wobau) hat es mir untersagt. Als Begründung war u. a. mündlich zu hören: ...dann würden es andere auch wollen...
Damit wird klar, HDTV wie auch die vielen zusätzlich empfangbaren Programme wie auch das digitale Radiopaket von ARD sind für mich nur Wunschdenken. Es sei denn, ich würde den gekündigten Kabelvertrag mit dem Kabelanbieter reaktivieren, zu meinen Kosten versteht sich, die monatlichen Gebühren (steigend wegen der einen oder anderen "grandiosen" Verbesserung im Angebot) hinnehmen und den Zwischenhandel mit TV-Programmen akzeptieren. So aber sehe ich auch nur mit GEZ-Kosten über DVB-T, ohne HD-Zukunft, wie ich von Verantwortlichen bei ARD (MDR) erfahren musste. Also gibt es 2 Arten von Zuschauern bei gleichen GEZ-Gebühren. Die einen mit "ganz wenig", die anderen mit "ganz viel" Programmen und besserer Qualität. Oder eben mit laufenden Zusatzkosten für Zwischenhandel. Ich finde es sehr ungerecht. Dabei beziehe ich mich ausschließlich auf Öffentlich-Rechtliche Angebote.

Wie ist Ihre Meinung zu meinem Anliegen?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Apelt

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Antwort ausstehend von Bernd Heynemann
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