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Bernd Busemann
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Frage von Ralf W. •

Frage an Bernd Busemann von Ralf W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

ich bin sicher, dass Sie sich noch an mich erinnern werden. Mein Name ist R. W. und ich habe fünfeinhalb Jahre zu Unrecht in Haft gesessen.
Sie selber haben mal in einer Panorama Sendung gesagt, dass Sie sich für eine schnelle Entschädigung und für eine unkomplizierte Bearbeitung meines Falles einsetzen werden. Die nachfolgenden Internetseiten werden belegen das dem so ist.

http://www.wikimannia.org/Ralf_Witte

http://www.youtube.com/watch?v=LdezIIfGLM4

http://www.daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panoramafreispruch101.html

http://www.zeit.de/2010/51/DOS-Kachelmann

Warum dauert es so lange mit meiner Entschädigung und warum vertreten Sie die Ansicht, dass sich unschuldig Inhaftierte an dem kümmerlichen Schmerzensgeld bereichern würden.
Herr Oberstaatsanwalt Arnold prüft sicher noch ob, ich durch diese Situation meinen Arbeitsplatz verloren habe, oder ob ich bei der ÜSTRA goldene Löffel gestohlen habe. Sie wollten sich des Öfteren von unserem Fall berichten lassen. Wann haben Sie zum letzten Mal eine Nachricht von der Generalstaatsanwaltschaft angefordert?
Demnächst wird die Öffentlichkeit mit noch ganz anderen Dingen aus der Staatsanwaltschaft Hannover vertraut gemacht. Eine stille Entschädigung und ein sachlicher Umgang wäre auch in meinem Interesse gewesen, doch offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, einen schnellen und für den Steuerzahler günstigen Weg zu bestreiten.
Dass ich nach der Haftzeit konsequent um mein Recht kämpfe, dürfte Sie nicht verwundern.
Hierzu meine Fragen.
Wie lange soll das Entschädigungsverfahren noch dauern?
Was gedenken Sie zu tun, um die Verantwortlichen für den entstandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
R. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witte,

selbstverständlich erinnere ich mich an Sie und Ihren Kollegen. Mein Bedauern, über das, was Ihnen passiert ist, habe ich Ihnen persönlich wie auch öffentlich bereits ausgesprochen. Auch habe ich mich, wie Sie wissen, dafür eingesetzt, dass Ihnen die zustehende Entschädigung so schnell wie möglich ausgezahlt wird. Sie haben bereits den vollen Betrag der so genannten "immateriellen Entschädigung" - das sind die bekannten 25 Euro pro Tag zu Unrecht erlittener Haft - in vollem Umfang erhalten. Ferner wurde Ihnen eine erhebliche fünfstellige Summe als Abschlagzahlung auf die zu erwartende Entschädigung für den entstandenen materiellen Schaden ebenfalls bereits ausgezahlt. In den von Ihnen angeführten Medienbeiträgen wird das allerdings leider nicht mitgeteilt.

In Deutschland haben wir, was solche Entschädigungen angeht, ein zweigleisiges System. Die immaterielle Entschädigung erfolgt pauschal ohne jeden weiteren Nachweis. Für die materielle Entschädigung muss allerdings belegt werden, dass der Schaden auch tatsächlich entstanden ist. Dabei ist auch wichtig, dass der Anspruchsteller dabei mitwirkt, den entsprechenden Nachweis zu führen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass öffentliche Gelder, letztlich also das Geld des Steuerzahlers, nicht in beliebiger Höhe oder nach Gutdünken bezahlt werden kann. Wie ich Ihnen bereits persönlich geschrieben hatte, ist die Staatsanwaltschaft Lüneburg intensiv bemüht, das Verfahren zügig abzuwickeln. Sie führt insbesondere aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung eigene Ermittlungen zu den von Ihnen geltend gemachten Schadenspositionen durch, die allerdings aufwändig und umfangreich sind und deshalb auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Insofern muss ich Sie um Geduld bitten, damit Sie nach Recht und Gesetz angemessen entschädigt werden können.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister