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Bernd Busemann
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Frage von veronika n. •

Frage an Bernd Busemann von veronika n. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Busemann,

ich frage mich die ganze Zeit schon wann endlich in Niedersachsen Richter eingestellt werden für das Sozialgericht. Es kann doch nicht sein, dass Klagen wegen Hartz IV bis zum 4-7 Jahre dauern. Bei einer Verhandlung hat der Richter den Vorschlag geäußert einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Denn dann würden diese Klagen schneller bearbeitet werden.
Klagen gegen den DRV dauern ca. 4-8 Jahre.

mit freundlichen Grüßen
Veronika Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Neumann

trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen konnten wir die Zahl der Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit seit 2005 nahezu verdoppeln. Neben dauerhaften neuen Richterstellen sind die Sozialgerichte auch durch Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten unterstützt worden. Insgesamt sind 99 Richterinnen und Richter sowie 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Folgediensten (Sachbearbeitung, Geschäftsstellen, Schreibdienste usw.) zusätzlich in den Sozialgerichten tätig.

Dem Niedersächsischen Justizministerium ist es ein großes Anliegen, die Verfahrenslaufzeiten bei den Sozialgerichten auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Dazu müssen in erster Linie die seit dem Anstieg der Verfahren rund um die "Hartz IV"- Gesetzgebung aufgelaufenen Altbestände abgebaut werden. Die Personalaufstockungen bei den Sozialgerichten dienen insbesondere dazu, dies spürbar zu beschleunigen.

Eine Verfahrensdauer von vier Jahren ist in der Sozialgerichtsbarkeit allerdings nicht der Durchschnitt. Dieser liegt nach einer aktuellen statistischen Auswertung derzeit weit darunter. Dennoch kann es vereinzelt vorkommen, dass vor allem entscheidungsreife ältere Verfahren nach der Eingangsreihenfolge und daher in größeren zeitlichen Abständen abgearbeitet werden.

Diese Frage der Terminierung, insbesondere die Entscheidung über die Reihenfolge einer Bearbeitung, gehört allerdings zum Kernbereich der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Eine Einflussnahme durch das Justizministerium als Dienstaufsichtsbehörde ist deshalb nicht möglich. Die Gesamtdauer eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht verbindlich festgelegt werden, da in der Regel jeder Sachverhalt anders gelagert ist und auch verfahrensspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Freundliche Grüße
Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister