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Bernd Baumann
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Frage von Daniel H. •

Frage an Bernd Baumann von Daniel H. bezüglich Gesundheit

Hallo!

Der Inzidenzwert wie wir ihn bereits kennen, soll nun im Infektionsschutzgesetz eingebaut werden.

Es wurde bereits angemerkt, dass dieser Wert nicht mehr angemessen sei - ich gehe weiter, und sage, dass er die tatsächliche Situation überhaupt nicht objektiv darstellen kann - er ist sogar über die Anzahl der durchgeführten Tests steuerbar!!

Die Einwohnerzahl ist ja nun grundlegend konstant.
Damit ist die Gesamtzahl der maximal positiv Getesteten, die es braucht, um den Wert zu überschreiten, ebenfalls fix.

Die Positivenquote im Sommer lag um die 1% (aktuell angeblich bei 2-3%).

Damit lässt sich also ganz einfach ausrechnen und festlegen, wie viele Test durchgeführt werden müssen, um den Inzidenzwert zu überschreiten.

Für Hamburg (~1,85 Mio Einwohner)

=> bei 1,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 9.250 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 13.300 Tests/Tag

=> bei 3,0 % Positiven-Testrate:
Inzidenzwert von 35 => ~ 3.085 Tests/Tag
Inzidenzwert von 50 => ~ 4.440 Tests/pro Tag

Also lassen sich demnach relativ einfach die Maßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte über ausreichend durchgeführte Tests herbeiführen.

Welche Kontrollfunktion wird gegen diese Missbrauchsmöglickeit geben?

Die Maßnahmen die dann dort stehen (auch Impfdokumentation siehe §36, d), (10), 1., b) findet man dort) , bedürfen noch einmal einer gesonderten Überlegung.

Man möchte mehr Rechtssicherheit für die Maßnahmen schaffen? Aber warum - man sollte sich eher fragen, wieso über die Maßnahmen als nicht rechtens entschieden werden konnte - weil sie Unrecht darstellen.

Man möchte für alles eine gesetzliche Grundlage schaffen (von Ausnahmen habe ich noch nichts gefunden).
Werden dann aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten, da man nun gegen ein Gesetz statt gegen eine Verordnung verstößt?

Zum Schutz unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates, darf das Gesetz so nicht kommen, da der Bundestag zu einfach umgangen werden kann oder wie sehen Sie das?

Gruß Daniel Hanke

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Hanke,

vielen Dank für Ihre Frage. Die AfD-Bundestagsfraktion hat das Gesetz abgelehnt. Mitglieder unserer Fraktion haben außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz eingereicht. Abstrakte ‚Infektionszahlen‘, die weder systematisch erhoben werden noch zwischen lediglich positiv Getesteten und tatsächlich Erkrankten unterscheiden, sind keine taugliche wissenschaftliche Grundlage für derart weitreichende Eingriffe in Bürgerrechte, Wirtschaftsleben und gesellschaftliche Freiheiten. Daher lehnen wir als Alternative für Deutschland die Verlängerung der Lockdown-Politik auf Basis der Inzidenzwerte ab. Die starrsinnige Lockdown-Politik von Kanzlerin und Ministerpräsidenten ist gescheitert. Ihre enormen Kollateralschäden für Bürger, Mittelstand, Kinder und Familien sind nicht länger hinnehmbar.
Wir brauchen eine Corona-Politik, die sich an relevanten Größen wie der Zahl der tatsächlich und schwer Erkrankten und der Auslastung des Gesundheitssystems orientiert, Menschen mit hohem Risiko gezielt schützt und flexible und schnelle Impfungen für alle Impfwilligen bei den Hausärzten ermöglicht. Für ihr bisheriges Versagen in allen diesen Bereichen kann die Politik nicht länger sämtliche Bürger in pauschale Lockdown-Geiselhaft nehmen. Weitere Stellungnahmen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur aktuellen Corona-Politik finden Sie hier: https://afdbundestag.de/?s=corona
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Baumann, MdB

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