Frage an Beatrix Philipp von Ingo F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Philipp,
die Zwangsmonopolrentenversicherung (gRV) stellt einen der stärksten Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte dar. Das eingenommene Geld wird nicht nach dem Äquivalenzprinzip (individuelle Leistung = individuelleGegenleistung) veruausgabt, sondern die Beiträge werden, wie Steuern, beliebig umverteilt. Das ist deshalb sehr problematisch, weil, gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nur rd. 50% davon erfaßt werden. Der Rest (Selbständige, Beamte und auch Abgeordnete usw.) ist fein raus. Den Abgeordenten obliegt es, sich mit diesen Sachverhalten / Rechten zu beschäftigen. Doch ihnen (Ihnen) fehlt leider die persönliche Betroffenheit. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich war einmal Beamter.
NRW ist nun einen grds. vorbildlichen Weg gegangen. Jeder Abgeordnete muss für seine Alterversorgung selbst sorgen. Ein Schönheitsfehler: Die Landtagsabgeordneten müssen nicht in die gRV einzahlen. Sie könne die Kapitaldeckung wählen.
Wie sieht es mit den Bundestagsabgeorneten aus? Welchen Standpunkt vertreten Sie und was tun Sie ggf. Was halten Sie vom Schweizer Weg?
Mit freundliche Grüßen
Ingo Fuhrmann

