Frage von Robert S. • 07.05.2013
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CSU
• 03.06.2013

(...) zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Augsburg von der Generalstaatsanwaltschaft München bearbeitet werden. Im Übrigen bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass Dritten Auskünfte zu einem konkreten Ermittlungsverfahren nicht erteilt werden können. (...)

Frage von Guido L. • 06.05.2013
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CSU
• 05.06.2013

(...) Während für die Beschäftigung von Ehegatten und Verwandten ersten Grades (also von Kindern und Eltern) eine Übergangsregelung bestand, war die Beschäftigung von Verwandten zweiten Grades (z.B. Schwestern) stets für alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags zulässig. Dass ich meine Schwester mit mandatsbezogenen Tätigkeiten beauftragt habe, war gesetzeskonform und rechtlich zulässig. (...)

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CSU
• 05.06.2013

(...) Mit der Rückzahlung der Beträge, die zwar rechtlich nicht notwendig aber dennoch möglich ist, wollte ich für mich einen klaren Schlussstrich unter die Diskussion um die Zusammenarbeit mit meiner Schwester ziehen. Die öffentliche Debatte um Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen wurde sehr pauschal geführt. Die Mutmaßungen, Unterstellungen und undifferenzierten Darstellungen wollte ich mir, vor allem jedoch meiner Schwester, nicht länger zumuten. (...)

Frage von Christine U. • 04.05.2013
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CSU
• 16.05.2013

(...) mit Ihrer Anfrage erkundigen Sie sich nach den Regelungen zur Erstattung der Vergütung von Sachverständigen. Sachverständige haben Anspruch auf eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). (...)

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CSU
• 07.06.2013

(...) zu Ihren Fragen kann ich Ihnen mitteilen, dass bei Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften unter Berücksichtigung der Immunität der betroffenen Abgeordneten die nötigen strafprozessualen Schritte prüfen und gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen der einschlägigen Straftatbestände einleiten. Fragen zur Rückforderung der ausgezahlten Beträge müssten Sie bitte an den hierfür zuständigen Bayerischen Landtag richten. (...)

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