
(...) zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass für mich als Justizministerin der verfassungsrechtlich gewährleistete Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine tragende Richtschnur für mein Handeln darstellt. Ich bitte Sie im Übrigen um Verständnis, dass ich Äußerungen anderer Kabinettsmitglieder nicht kommentiere. (...)