
(...) für die Einführung von „Wesenstests“ mit regelmäßigen psychiatrischen Untersuchungen bei Richterinnen und Richtern besteht aus meiner Sicht keinerlei Anlass. Regelmäßigen nicht-anlassbezogenen Untersuchungen stünde zudem die verfassungsrechtlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. (...)