(...) in Ihrem Schreiben werfen Sie Fragen nach der Anerkennung von im Ausland erworbenen EU-Fahrerlaubnissen in Deutschland auf. Die Rechtslage ist insoweit nicht ganz einfach, da nationales Recht durch Führerschein-Richtlinien der Europäischen Union überlagert wird und daher gegebenenfalls europarechtskonform ausgelegt werden muss. In der jüngeren Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof insoweit allerdings wichtige Fragen geklärt, insbesondere in dem von Ihnen erwähnten Urteil vom 26. (...)
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