(...) Darin liegt kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in den Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern keine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen. Auch wird von weiten Kreisen der Bevölkerung die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen durchaus positiv gesehen. (...)
(...) 85 der Verfassung des Freistaates Bayern unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Ihre Entscheidungen können nur im ordentlichen Rechtsmittelweg angefochten werden. (...)
(...) Beispielsweise zahlt Bayern als eines von nur 4 Bundesländern ein Landeserziehungsgeld. Allein im Jahr 2008 gibt Bayern dafür fast 150 Millionen Euro aus. (...)
Sehr geehrter Herr Brucksch,
für Ihr Schreiben vom 5. September 2008 und Ihr Interesse am bayerischen Justizvollzug danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das deutsche Tierschutzgesetz verfügt nur über § 1 bis § 22. Leider kann ich Ihnen Ihre Frage nach einem "§ 74 TierSchG" daher nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

