
(...) Soweit Sie sich des Weiteren auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen, kann ich nur wiederholen, dass es jedem Bürger freisteht, sich unmittelbar an die Beamten und Behörden des Polizeidienstes oder an die Staatsanwaltschaften zu wenden, sofern sie der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden. (...)