Antwort ausstehend von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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(...) In meinen Veröffentlichungen lag der Schwerpunkt darauf, dass ich vor dem Gebrauch gewarnt und bekannt gegeben habe, dass der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten sind. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Kloster,