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Barbara Steffens
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Frage von Daniel W. •

Frage an Barbara Steffens von Daniel W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens

In Ihrer Antwort auf Abgeordnetenwatch.de vom 23.01.2012 geben Sie an:
"... im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. "
Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_steffens-231-40141--f323675.html#q323675

Wie sie Richtig erkennen wird im §1 BNichtrSchG das Rauchen unter den dort angegebenen Voraussetzungen verboten ohne dass auf bestimmte Produktgruppen eingegangen wird, Allerdings ist es nur auf eine bestimmte Konsumform Zugeschnitten.

Der Begriff Rauchen ist allgemein definiert als eine Inhalation verbrannter Stoffe:
"Rauchen ist definiert als bewusstes Einatmen von Rauch verbrennender Pflanzenteile bis in die Mundhöhle oder bis in die tieferen Atemwege und Lunge. "
Quelle: http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gasts&p_aid=&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=9408::Herz

Bei den im Handel verfügbaren sogenannten E-Zigaretten wird allerding über eine in der Regel batteriebetriebene Heizwicklung die Flüssigkeit über den Siedepunkt erhitzt, wobei sich der Aggregatzustand von Flüssig zu Gasförmig verändert.

Wie beim erhitzen von Wasser auf einer Herdplatte entsteht beim erhitzen der Liquids ein sogenannter Nassdampf, wobei keine chemische Reaktion im Sinne einer Verbrennung und somit durch Oxidation eine Veränderung der Substanz durchgeführt wird.

Bitte erklären Sie mir wie Ihrer Ansicht nach der Konsum eines Aerosols über das BNichtrSchG unter den angegebenen Voraussetzungen verboten sein kann, wenn dieses nur auf eine ganz Spezielle Konsumform, nämlich des Rauchens zugeschnitten ist, und würden Sie als Abgeordnete für "Die Grünen" eine Gesetzesänderung befürworten, welche andere Konsumformen von Nikotin, wie z.B. Sprays und Verdampfung mit in das BNichtrSchG aufnimmt?

Ich würde mich sehr auf Ihre Antwort freuen Frau Steffens.

Mit Freundlichen Grüßen,

Daniel Weiffen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weiffen aus Osnabrück,

leider ist es mir derzeit nicht mehr möglich auf alle Fragen persönlich zu antworten. Ich bitte Sie deshalb, sich mit Ihren Fragen an mein Ministerium zu wenden.

Mit freundlichem Gruß

Barbara Steffens