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Barbara Steffens
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Frage von Michael K. •

Frage an Barbara Steffens von Michael K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

mit großem Interesse habe ich die aktuelle Diskussion und die bisherigen Entscheidungen / Verordnungen / Warnungen verfolgt. Aufgrund Ihrer bisherigen Stellungnahme, warum die Einstufung nikotinhaltiger Liquids unter das AMG fällt, müssten Sie doch nun auch umgehend vor den sogenannten Energie-Drinks warnen und deren Verkauf außerhalb von Apotheken untersagen.
Der Inhaltsstoff Koffein ist zweifelsfrei eine pharmakologische aktive Substanz und die Einnahme beeinflußt die physiologischen Funktionen des Konsumenten, wobei eine Abgabe sogar an Kinder und Jugendliche z.Z. erlaubt ist. Mögliche Folgen beim Genuss dieser Drinks können u.a. Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen oder Nierenversagen, insbesondere bei Risikopersonen sein.

Frau Ministerin meine Frage lautet nun:
Warum sind Sie bisher nocht nicht im Fall der Energie-Drinks aktiv geworden?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Michael Klimm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Klimm,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Ich teile Ihre kritische Einschätzung der Energie-Drinks, die weder als Durstlöscher noch Fitmacher geeignet sind. Zum Beispiel Saftschorlen wären hier deutlich besser geeignet. Basierend auf der Lebensmittel-Basisverordnung der EU werden Energie-Drinks aber als Lebensmittel eingestuft und fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz. Das entsprechende Dokument kann hier heruntergeladen werden: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:031:0001:0024:DE:PDF Sollten Sie weitere Fragen haben, die das Ministerium und nicht das Parlament betreffen, dann wenden Sie sich bitte direkt ans Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens