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Frage von Philipp M. •

Frage an Barbara Steffens von Philipp M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

ich verfolge Ihre Vorgehensweise bezüglich e-Zigaretten mit großem Interesse und hätte diesbezüglich ein Paar Fragen an sie.

Sie stellen immer wieder die Behauptung auf dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen würden. Sie beziehen sich unter anderem darauf dass Nikotin ein starkes Nervengift ist.

Meine Frage lautet:
Wenn die nikotinhaltigen Liquids eine Zulassung hätten und in der Apotheke verkauft werden würden wäre dann die Gefährlichkeit des enthaltenden Nikotins nicht mehr gegeben?

Bitte verstehen sie diese Frage nicht ironisch, mir als mündigem Bürger erschließt sich der Sinn einer Abgabe in Apotheken einfach nicht.
Ich bitte sie mir explizit zu erläutern was sie mit einer Abgabe in Apotheken erreichen möchten.

Jeder Dampfer/e-Zigaretten Nutzer hat sicherlich Interesse daran das die Liquids (ob mit oder ohne Nikotin) geprüft werden etc. Allerdings ist dies auch ohne Arzneimittel Zulassung und Abgabe in Apotheken möglich und ohne weiteres realisierbar.

Des weiteren wird die e-Zigarette bereist seit ca. 2006 auf dem Deutschen Markt angeboten.

Meine 2. Frage lautet warum sie erst jetzt vor dem Gebrauch dieses Produktes warnen und nicht schon wesentlich früher?

Bitte verstehen sie diese Frage nicht falsch.Ich finde es richtig und Begrüße Hinweise die eventuelle Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung aufzeigen. Allerdings erschließt sich für mich der späte Zeitpunkt an dem diese Hinweise gegeben wurden nicht. Meiner Meinung nach hätte dies doch wesentlich früher geschehen müssen.

Bitte entschuldigen sie meine emotionalen Fragen.
Aber wer für eine Einstufung der e-Zigarette als Arzneimittel eintritt sollte meiner Meinung nach das Selbe für Tabakzigaretten fordern.
Alles anderer wäre meiner Meinung nach grob Fahrlässig und unverantwortlich gegenüber den Bürgern diese Landes.

Für die sachliche Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

P. Millahn

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