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Barbara Steffens
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Frage von Jörg U. •

Frage an Barbara Steffens von Jörg U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffens,

vielen Dank für Ihre bisherigen Antworten zum Thema E-Zigaretten.

In vielen Antworten verweisen Sie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Januar 2012. Ein Beispiel - ich betone, dass es nur eines von mehreren ist - ist Ihre Antwort auf die Frage von Herrn T. O. , der gefragt hatte, welche Behörde die Entscheidung getroffen hätte, dass es sich bei der E-Zigarette um ein Arzneimittel handeln würde.

Sie verweisen als Antwort auf o.g. Beschluss und zitieren aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

Allerdings ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts weder eine Entscheidung zum juristischen Stand der E-Zigarette noch eine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit Ihrer Aussagen!

Ich zitiere aus der Pressemitteilung:
"Nach Auffassung der Kammer verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten."

Mit anderen Worten: Sie dürfen sich zum Thema äußern und vor E-Zigaretten warnen, wenn es Ihr Herz erfreut.

Mehr ist aus diesem Beschluss nicht zu ziehen!

Warum verstecken Sie sich hinter diesem Beschluss? Warum deuten Sie diesen Beschluss so um, dass er eine Bestätigung der INHALTE Ihrer Äußerungen wäre? Warum beantworten Sie Fragen nicht korrekt, nicht kompetent oder nur ausweichend? Warum deuten Sie immer wieder Fakten und Argumente um? Glauben Sie, dass die am Thema interessierten Wähler(!) und die mitlesenden Journalisten und Kollegen aus der Politik dies nicht bemerken?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Uhlenbruch,

gerne gehe ich auf Ihre Frage ein.
Lesen Sie sich die Urteilsbegründung durch, statt lediglich aus der Presse zu zitieren. Es mag Sie ärgern, welche Entscheidungskompetenzen den Landesgesundheitsministerien zukommen, aber dies ändert nichts an den Zuständigkeiten. Wenn Ihnen die Vielzahl meiner Antworten zur E-Zigarette, die hier bei Abgeordnetenwatch dokumentiert sind (ca. 50 in ca. einem Monat beantwortet), nicht ausreicht, mag es auch daran liegen, dass Sie eine andere Position vertreten. Daran werden auch weitere Fragen von Ihnen nichts ändern.

Mit freundlichem Gruß
Barbara Steffens