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Barbara Steffens
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Frage von Michael P. •

Frage an Barbara Steffens von Michael P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Fr. Steffens

Können Sie mir/uns mitteilen wo Sie Ihre Informationen über Liquid,PG usw. beziehen ?
Ihre Aussagen wie " meines Wissens" belegen das Sie sich nicht Informiert haben.
Das macht Sie leider in dieser Sache unglaubwürdig.

Gruß Michael P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petrusch aus Cuxhaven,

gerne beantworte ich Ihre Frage, auch wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen und meine Entscheidungen als Ministerin die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bundesland betreffen.

Die Informationen beziehe ich aus den Fachabteilungen des Ministeriums, in denen sehr kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Als Gesundheitsministerin bin ich angesichts der Gesundheitsrisiken geradezu verpflichtet vor dem Konsum von E-Zigaretten zu warnen und auf die Gefahren aufmerksam zu machen.

Selbst E-Zigaretten Vertreiber wie vitasmoke oder red-kiwi geben im Internet Sicherheits- und Gesundheitshinweise und weisen zum Beispiel auf Propylenglykol als potentielles Allergen hin und raten darüber hinaus zum Beispiel Asthma-Kranken zu äußerster Vorsicht bei der Nutzung elektrischer Zigaretten. So heißt es unter anderem:
"Generell gilt: benutzen Sie elektrische Zigaretten nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) erkrankt sind. Der freigesetzte Dampf kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt auf keinen Fall, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt! Falls Sie allergisch auf einen der Inhaltsstoffe reagieren, dürfen Sie das Produkt nicht benutzen. Die von uns verwendeten Depots enthalten als potentielle Allergene Propylenglykol (PG). "

Die E-Zigarette wird häufig als "gesunde" Alternative zum Tabakkonsum beworben. Dies ist durch nichts belegt. Vielmehr warnen Gesundheitsexpertinnen und -experten vor dem Konsum von E-Zigaretten aus unterschiedlichen Gründen wie zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr. Elisabeth Pott, hat Bedenken: "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten." Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können, heißt es in einer Pressemitteilung der BZgA.

Kein unbedenkliches Lifestyle-Produkt

"Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen», zitiert die Nachrichtenagentur dpa eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Verbandes der Techniker Krankenkasse. «Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel», so die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial-und Präventivmedizin an der Universität Genf.
Maik Pommer, Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), mahnt: "Die E-Zigarette kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein und erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang.
Man sollte nicht den Eindruck haben, es handle sich um ein Lifestyle-Produkt, das in jedem Fall unbedenklich ist."

Risiken für Dritte

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat schon 2008 zur Emission von elektronischen Zigaretten und zu möglichen Gesundheitsgefahren Stellung bezogen. Da bereits die Aufnahme von Nikotin ohne zusätzliche Substanzen die Gesundheit gefährden kann, rät das BfR zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. Vor allem rät es, die nikotinhaltigen Kartuschen außer Reichweite von Kindern zu lagern, weil sie verschluckt oder die nikotinhaltige Lösung leicht herausgelutscht werden könnte.
Nach Ansicht des BfR sollten für die Nutzung der elektronischen Zigarette in Innenräumen keine anderen Vorschriften gelten als bei herkömmlichen Zigaretten. Es sei nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird. Bei elektronischen Zigaretten mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie Formaldehyd frei.
Auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte macht auch Gesundheitsministerin Steffens aufmerksam: "Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist." So habe beispielsweise das Deutsche Krebsforschungszentrum bei einer Konferenz über Tabakkontrolle in Heidelberg am 30. November 2011 darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Steffens