(...) Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf den ursprünglichen Antrag, in dem Betriebsvermögen sogar ausgeklammert war. Wenn es um eine Besteuerung von Vermögen geht, darf Betriebsvermögen jedoch nicht völlig ausgeklammert werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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