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Barbara Höll
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Frage von Christian W. •

Frage an Barbara Höll von Christian W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Höll,

zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wird´s aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?

MfG
Wasser

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Naumann

herzlichen Dank für Ihre Fragen. Zunächst müssen wir uns für die späte Beantwortung entschuldigen, ganz offensichtlich sind Ihre beiden Fragen irgendwie zeitweilig " weggerutscht".

Die von Ihnen beschriebenen steuerlichen und unterhaltsrechtlichen " Ungereimtheiten" haben im wesentlichen Ihre Ursache im noch immer gültigen, aber einseitig und veraltet auf das männliche " Ernährermodell" zugeschnittene Ehegattensplitting, was nun in ein Anteilsverfahren und in ein Familiensplittingverfahren verändert wurde. Das verteilungspolitische Problem bleibt.

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für ein sozial gerechtes anderes Steuersystem ein, wo jeder einzelne nicht nach seiner Lebensform, sondern ausschließlich nach seine realen wirtschaftlichen Leistungskraft besteuert werden soll. Für uns ist die Gleichstellung aller Lebensweisen zentraler Punkt einer steuerlichen Gerechtigkeit.

Für die Kindergrundsicherung fordern wir bedarfsgerechte individuelle Zahlungen, die den Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren direkt zu kommen.

Ich verweise Sie gerne auf folgendeDokumente meiner Fraktion dazu, die Sie unter www. linksfraktion. de nachlesen können:

- Kinderzuschlag gerecht gestalten( Drs. 16/2077)
- Kleine Anfrage zu den Plänen eines Familiensplitings ( Drs. 16/6277)
- Rede vor dem Deutschen Bundestag, von Dr. Barbara Höll am 22.06.07 " Steuerklasse V abschaffen.....

Ich hoffe sehr, dass die Antwort für Sie einige Erklärungsansätze beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen:
Dr. Barbara Höll (MdB)