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Frage von Jens S. •

Frage an Barbara Ahrons von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ahrons,

mit großer Verwunderung habe ich erneute Informationen der Initiative "Mehr Demokratie e.V. HH" zur Kenntnis genommen, wonach innerhalb der CDU geplant wird, im Zuge von Abstimmungen über die Verwaltungsreform auch über gravierende Änderungen am neuen Hamburger Wahlrecht abstimmen zu lassen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Informationen entkräften könnten und mit einer eindeutigen Stellungnahme Ihrerseits deutlich machen würden, dass Sie die Entscheidung des Wählers und Bürgers für das neue Wahlrecht respektieren und in der laufenden Legislaturperiode einer Änderung nicht zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Saßmannshausen
Hamburg-Eimsbüttel

P.S.: Da die Frage in erster Linie auf Ihre persönliche Meinung abzielt, habe ich die gleiche Frage auch Ihren Fraktionskollegen aus Eimsbüttel gestellt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Saßmannshausen,

die Bürgerinnen und Bürger haben im vergangenen Jahr ein neues Wahlrecht verabschiedet. Selbstverständlich akzeptiere ich bzw. akzeptieren wir dieses Wählervotum. Derzeit diskutieren wir innerhalb von Partei und Fraktion eine Modifizierung einzelner Bestimmungen, die das Votum der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht infrage stellt.

Nach unserem Änderungsvorschlag sollen die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit erhalten, die Reihenfolge der Landeslisten zu bestätigen. Damit erhält die Stimme des Wählers, der die gesamte Landesliste wählt, das gleiche Gewicht wie die Stimme eines Wählers, der einzelne Kandidaten auf der Landesliste wählt.

Auf Bezirksebene ist eine Anpassung aufgrund der Bezirksverwaltungsreform notwendig. Die Bezirksabgeordneten werden durch die Verwaltungsreform und die Aufhebung der Ortsausschüsse künftig viel mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Eine Mehrbelastung durch eine zusätzliche Wahlkreisarbeit ist mit der ehrenamtlichen Tätigkeit unseres Erachtens nicht mehr zu vertreten.

Die Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde auf Bezirksebene soll verhindern, dass Splitter- und Interessengruppen die Bezirkspolitik dominieren. Aus gutem Grund hat sich dieser Regel in nahezu allen Parlamenten in Deutschland bewährt und wird auch für die Bürgerschaft oder den Bundestag nicht infrage gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Ahrons